[Amtlicher Beitrag] Landtagswahl 2026: So entscheiden Sie über die Verwendung Ihrer Meldedaten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 22. März 2026 findet die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Im Vorfeld solcher Wahlen ist es gesetzlich vorgesehen, dass politische Parteien und Wählergruppen Daten aus dem Melderegister abfragen dürfen, um Wahlwerbung zu versenden. Konkret geht es dabei um Vor- und Zunamen, akademische Grade und die aktuelle Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten.
Datenschutz ist uns wichtig – Sie haben die Wahl! Auch wenn diese Weitergabe im Bundesmeldegesetz (§ 50 BMG) verankert ist, liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen: Sie können dieser Datenübermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Gut zu wissen:
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Dauerhafte Wirkung: Ein einmal eingelegter Widerspruch bleibt dauerhaft gültig. Wenn Sie also in der Vergangenheit bereits widersprochen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
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Keine Weitergabe sensibler Daten: Geburtsdaten oder andere sensible Informationen werden grundsätzlich nicht übermittelt.
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Einfache Abwicklung: Der Widerspruch kann formlos schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro eingereicht werden.
Wichtige Frist für die Landtagswahl: Damit Ihr Widerspruch bereits beim Abschluss des aktuellen Wählerverzeichnisses berücksichtigt werden kann, sollte dieser bis spätestens 08. Januar 2026 bei der Gemeinde eingegangen sein.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung mit allen rechtlichen Details finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.feldberg.org/aktuelles-am-hoechsten-berg/bekanntmachungen
Ihre Gemeindeverwaltung Feldberg
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