Amtliche Meldung

Aus aktuellem Anlass: Bürgermeisteramt Feldberg erinnert an Hundehalterpflichten

Immer wieder werden Beschwerden über nicht angeleinte Hunde, Hundekot und gelegentliche Beißvorfälle an die Verwaltung und den Gemeinderat herangetragen. Die Gemeindeverwaltung Feldberg weist daher nachdrücklich wieder einmal auf die gängigen Hundehalterpflichten hin:

  1. Leinenpflicht

Unangeleinte Hunde sind die häufigste Sorge, die an die Verwaltung herangetragen wird. Meist kommen die Hinweise von anderen Hundehaltern, die um ihre Tiere fürchten. Aber auch Familien mit Kindern, Radfahrende, Jogger, etc. sind besorgt. Deshalb gilt folgendes zu beachten: Hunde sind innerhalb der geschlossenen Ortslage nach der derzeit geltenden Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Feldberg sowie der Landesbauordnung, an der Leine zu führen! Das gleiche gilt laut Naturschutzgesetz im Naturschutzgebiet. Bei widerrechtlichem Verhalten wird der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € (§26 Polizeigesetz) geahndet werden kann. Sollte der Hund zusätzlich aggressives oder auffälliges Verhalten zeigen, wird die Ortspolizeibehörde weitere Maßnahmen auf Kosten des Halters einleiten, die bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres führen können.

 

  1. Beseitigung von Hundekot

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten. Verrichtet ein Hund dennoch seine Notdurft auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einer öffentlichen Grün- oder Erholungsanlage, ist der Hundehalter oder -führer verpflichtet, den Hundekot umgehend zu beseitigen.

 

  1. Spielplätze

Auf Spielplätzen ist der Zutritt für Hunde generell untersagt!

 

Vielen Dank für Ihre Beachtung

Gemeinde Feldberg

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