Amtliche Meldung

Feldberger Katzenschutzverordnung in Kraft – Tierwohl und Artenschutz im Blick

Die Gemeinde Feldberg hat eine eigene Katzenschutzverordnung erlassen. Ziel ist es, dem unkontrollierten Anwachsen freilebender Katzenpopulationen im Gemeindegebiet entgegenzuwirken – zum Schutz der Tiere selbst, aber auch zum Wohle der heimischen Tierwelt.

Denn: In Deutschland leben laut Tierschutzorganisationen inzwischen rund zwei Millionen streunende Katzen – viele davon krank, unterernährt oder verletzt. Diese Tiere stammen häufig von nicht kastrierten Hauskatzen ab, die sich unkontrolliert mit freilebenden Artgenossen paaren. Eine Katzenschutzverordnung hilft, das Leid dieser Tiere zu reduzieren und die Zahl freilebender Katzen nachhaltig zu begrenzen.

Auch ein Beitrag zum Artenschutz
Neben dem Aspekt des Tierschutzes geht es bei einer solchen Regelung auch um den Schutz der heimischen Artenvielfalt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass freilaufende Katzen erhebliche Auswirkungen auf wildlebende Vogelarten, Reptilien und Kleinsäuger haben können – insbesondere dort, wo sensible Lebensräume direkt an Wohngebiete angrenzen. Eine kontrollierte Katzenpopulation trägt also auch aktiv zum Naturschutz bei.

Das regelt die neue Katzenschutzverordnung konkret:
Die neue Verordnung gilt im gesamten Gemeindegebiet von Feldberg. Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten Freigang gewähren (sogenannte freilaufende Halterkatzen), sind künftig verpflichtet,

  • ihre Tiere kastrieren zu lassen,
  • sie eindeutig per Mikrochip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen
  • und in einem kostenlosen Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX zu registrieren.

Auf Verlangen der Gemeinde ist ein Nachweis über die Kastration und Registrierung vorzulegen. Für Zuchttiere kann auf Antrag eine Ausnahme von der Kastrationspflicht gewährt werden – nicht jedoch von der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

Sollten Tiere entgegen der Verordnung unkastriert, ungekennzeichnet und unregistriert im Gemeindegebiet angetroffen werden, kann die Gemeinde Maßnahmen ergreifen, um den Tierschutz sicherzustellen. Auch freilebende Katzen ohne Halterbezug dürfen im Rahmen der Verordnung eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt werden.

Die vollständige Katzenschutzverordnung der Gemeinde Feldberg finden Sie auf unserer Homepage unter:
👉 www.feldberg.org/service-bieten/satzungen+_+formulare

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