Amtliche Meldung
Wahlurne

Informationen zu Kommunalwahlen und Europawahl am 9. Juni 2024

Zusendung der Stimmzettel für die Urnenwahl im Wahllokal:

Die Stimmzettel sowie die dazugehörigen Merkblätter für die Kommunalwahlen (Farbe Kreistagswahl: grün, Gemeinderatswahl: orange, und ggf. Wahl des Ortschaftsrats in Kappel und Saig: creme) werden bereits vor der Wahl automatisiert an alle Wahlberechtigten verschickt. Es handelt sich dabei nicht um Ihre Briefwahlunterlagen!

Der Gesetzgeber möchte mit diesem Service jedem Wahlberechtigten ermöglichen, sich zu Hause auf die Kommunalwahlen vorzubereiten, sich mit den Regelungen vertraut zu machen und die Stimmzettel auszufüllen. Bitte prüfen Sie alle erhaltenen Stimmzettel einschließlich der jeweiligen Merkblätter umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit.

Bringen Sie Ihre Stimmzettel am Wahltag in das Wahllokal mit. Dies ist auch wichtig, um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung am Wahlsonntag im Wahllokal zu gewährleisten. Im Wahllokal werden Ihnen dann die dazugehörigen Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Denken Sie dann bitte auch an Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis, Identitätsausweis (Unionsbürger) oder Reisepass.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht nach Hause geschickt. Diese werden (ausgenommen bei der Briefwahl) nur im Wahllokal ausgegeben.


Briefwahl beantragen

Die Erteilung des Wahlscheines kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten Ihnen die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Gemeinde-Homepage hier an:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08315068

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahl@lenzkirch.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Elektronische Wahlscheinanträge können lediglich bis Donnerstag 06.06.2024, 12.00 Uhr gestellt werden (Postzustellung).

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: Tel. 07653 684-11 oder per E-Mail an wahl@lenzkirch.de


Allgemeines zur Briefwahl

Bitte achten Sie bei der Rückgabe der Briefwahlunterlagen sorgfältig darauf, dass die Stimmzettel in den richtigen Stimmzettelumschlägen und diese wiederum mit dem jeweiligen Wahlschein (DIN A4 weiß + gelb) in den richtigen Wahlbriefumschlag eingelegt werden !

Europawahl: Stimmzettel in weißen Stimmzettel-Umschlag + weißer Wahlschein in roten Wahlbriefumschlag

Kommunalwahlen: jeweilige Stimmzettel in grünen, orangen und ggf. cremefarbenen Stimmzettel-Umschlag + gelber        Wahlschein in gelben Wahlbriefumschlag

Denken Sie bitte auch daran, die „Versicherung an Eides statt“ zur Briefwahl auf dem/den Wahlschein/en zu unterschreiben. Um ungültige Stimmen zu vermeiden, lesen Sie bitte die entsprechenden Merkblätter sorgfältig durch.

Sonderöffnungszeiten für die Beantragung von Briefwahl

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr im Rathaus Lenzkirch (Bürgerbüro) beantragt werden. Dafür hat das Bürgerbüro an diesem Tag 8.00 – 12.00 und 14.00 -18.00 Uhr geöffnet.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis spätestens zum Wahltag, 9.00 – 15.00 Uhr gestellt werden.

Ist ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen, so kann nach glaubhafter Versicherung bis Samstag, 08.06.2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

In beiden Fällen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 07653 684-11.

Für alle Fragen rund um die Europa- und Kommunalwahlen steht Ihnen Herr Walter Winterhalder (Tel. 07653 684-36) zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung Lenzkirch

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