Amtliche Meldung

Veröffentlichung von Altersjubilaren und Ehejubiläen

Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen Daten von Altersjubilaren ab dem 75. Geburtstag und danach jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden (d.h. 75 Jahre, 80 Jahre, 85 Jahre, 90 Jahre, 95 Jahre usw.). Ehejubiläen werden ab der goldenen Hochzeit und alle weiteren fünf Jahre veröffentlicht.

Sollte dies nicht gewünscht sein, besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten eine Pressesperre einzurichten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.
Bürgerbüro Schluchsee

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