Amtliche Meldung

Zutritt zum Feldberger Rathaus nur noch unter 3G

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung ist der Zutritt zum Rathaus in Altglashütten und zu anderen kommunalen Verwaltungsgebäuden für Besucherinnen und Besucher ab 01. Januar 2022 nur noch unter der 3G-Regelung möglich.

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Bürgerinnen und Bürger, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen gültigen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Die 3G-Regelung für Verwaltungsgebäude gilt in den beiden Alarmstufen. Aktuell befindet sich Baden-Württemberg in der zweiten Alarmstufe. Die Nachweise werden in den Eingangsbereichen kontrolliert. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Nur symptomfreie Besucherinnen und Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude betreten und müssen dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.

Ablauf der Kontrolle:
Bitte halten Sie bereits im Eingangsbereich unaufgefordert ihre entsprechenden Nachweise (*) und ihren Personalausweis bereit:
* Bei Nicht-immunisierte Personen den tagesaktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis, Geimpfte oder Genesene weisen den Impfstatus entweder auf dem Handy oder durch Zertifikat der Apotheke nach. Die aktuelle Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gibt Auskunft über die Gültigkeit des Immunstatus. (Beispielsweise ist der Immunstatus für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung ohne Boosterimpfung für 6 Monate gültig.)

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