
Wer seinen Garten für das Frühjahr vorbereiten will, muss sich jetzt sputen: Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze deutlich zurückgeschnitten werden. Vom 1. März bis zum 30. September gilt ein Verbot, um die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu schützen.