Amtliche Meldung

Bürgermeisteramt Feldberg erinnert an Hundehalterpflichten

Immer wieder werden Beschwerden über Hundekot, nicht angeleinte Hunde und gelegentliche Beißvorfälle an die Verwaltung und den Gemeinderat herangetragen. Die Gemeindeverwaltung Feldberg weist daher aus aktuellem Anlass nachdrücklich wieder einmal auf die gängigen Hundehalterpflichten hin:

  1. Leinenpflicht für Hunde!

Der wichtigste Punkt zuerst: Hunde sind innerhalb der geschlossenen Ortslage nach der derzeit geltenden Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Feldberg sowie der Landesbauordnung, an der Leine zu führen! Das gleiche gilt laut Naturschutzgesetz im Naturschutzgebiet. Bei widerrechtlichem Verhalten wird der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € (§26 Polizeigesetz) geahndet werden kann. Sollte der Hund zusätzlich aggressives oder auffälliges Verhalten zeigen, wird die Ortspolizeibehörde weitere Maßnahmen auf Kosten des Halters einleiten, die bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres führen können.

 

  1. Beseitigung von Hundekot

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten. Verrichtet ein Hund dennoch seine Notdurft auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einer öffentlichen Grün- oder Erholungsanlage, ist der Hundehalter oder -führer verpflichtet, den Hundekot umgehend zu beseitigen.

 

  1. Schutz von Wild- und Weidetieren

Leider wird uns immer wieder von Hunden berichtet, die Wildtiere oder Weidetiere gehetzt oder sogar getötet haben. Da sich die Tiere oftmals erstaunlich nahe an Wegen „verstecken“, sollten Sie Ihren Hund deshalb auf Wald- und Wiesenwegen keinesfalls außer Sichtweite und nur dann freilaufen lassen, wenn er sicher auf Ihren Zuruf reagiert. Keinesfalls sollte der Hund in Büschen oder Unterholz frei herumstöbern! Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht betreten werden, was auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde gilt. Insbesondere auf Mähwiesen sind niedergetrampeltes Gras, mit Hundekot verunreinigtes Grünfutter/Heu und liegengebliebene Apportierstöckchen – die an Erntemaschinen teurer Schäden anrichten können – ein großes Ärgernis für die Landwirte!

 

  1. Spielplätze

Auf Spielplätzen ist der Zutritt für Hunde generell untersagt!

 

  1. Hund trifft Hund

Es gibt Hunde, die aus verschiedenen Gründen keinen Kontakt mit anderen haben wollen oder dürfen: Angst, schlechte Erfahrungen, Krankheit, Alter/Gebrechlichkeit, neu im Haushalt, Läufigkeit, Jagdtrieb – da gibt es unzählige Möglichkeiten. Niemand muss sich für seinen angeleinten Hund oder eine verweigerte Kontaktaufnahme rechtfertigen. „Der tut nix!“ ist übrigens einer der am meisten gefürchteten Sprüche. Denn ob dieser dann „was tut“ oder nicht, hängt meist doch nur von der Reaktion des Gegenübers ab. Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch unter Hundehaltern unverzichtbar.

 

  1. Einsicht / friedliches Miteinander

Eigentlich gibt es sie gar nicht, „die Hundehalter“. Sie existieren genauso wenig, wie „die Radfahrer“ oder „die Jäger“. Wir sind Individuen, unterschiedliche Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und im Falle von Hundebesitzern mit ebenso individuellen Hunden. Doch jede/r einzelne hat Einfluss darauf, wie „die Hundehalter“ in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Negativbeispiele bleiben leider sehr gut im Gedächtnis und so fällt das Fehlverhalten einzelner auch auf diejenigen zurück, die sich um Rücksicht bemühen!

Immer wieder wird bemängelt, dass einige Hundehalter die nötige Einsicht und den Respekt vor anderen Mitmenschen vermissen lassen. Der Apell geht daher an die Hundehalter, ihre Tiere stets an die Leine zu nehmen, wenn sich „Begegnungsverkehr“ mit anderen Tieren, Kindern, Fußgängern, Joggern oder Radfahrern anbahnt. Nur so kann ein friedliches Miteinander gewährleistet werden.

 

Vielen Dank für Ihre Beachtung

Gemeinde Feldberg

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