Amtliche Meldung

Tolerantes Miteinander auf Feld und Flur – Leinenpflicht für Hunde

Der Frühling setzt sich durch und es zieht uns wieder mehr an die frische Luft und in Feldbergs Natur. Doch nicht immer gehen alle auch pfleglich und sorgsam mit der Umwelt um. Und das kann im Zweifel auch zu hohen Strafen führen. An welche Regeln sollte man sich deshalb halten?

  1. Leinenpflicht für Hunde

Aus aktuellem Anlass weist die Verwaltung nachdrücklich darauf hin, dass Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage nach der derzeit geltenden Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Feldberg, an der Leine zu führen sind! Das gleiche gilt für das Naturschutzgebiet. Bei widerrechtlichem Verhalten wird der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einer Geldbuße bis hin zu 2.500 € (§26 Polizeigesetz) geahndet werden kann. Sollte der Hund zusätzlich aggressives oder auffälliges Verhalten zeigen, wird die Ortspolizeibehörde weitere Maßnahmen auf Kosten des Halters durchführen, die bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres gehen können. Bitte denken Sie doch als Halter daran, dass es Kinder und auch Erwachsene gibt, die schlicht und einfach Angst vor Hunden haben. Hier hilft auch der routinemäßige Hinweis von Haltern, „mein Hund macht nichts“ nicht weiter. Nehmen wir doch gegenseitig auf einander Rücksicht.

 

  1. Betretungsverbot von landwirtschaftlich genutzen Flächen

Es häufen sich die Beschwerden aus der Landwirtschaft, dass immer mehr Menschen beispielsweise Gras zertreten, Hundekot und sonstigen Müll zurücklassen. Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass es sich dabei um Lebens- und Futtermittel handelt. Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden – egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang Mai und Ende September. In den Naturschutzgebieten gilt ein generelles Wegegebot. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

 

  1. Allgemeine Spielregeln

Eine bewirtschaftete Wiese ist kein Ort für ein sommerliches Picknick und ein Feldweg ist kein Parkplatz. Bleiben Sie bitte immer auf den markierten Wegen. Sie schonen so Pflanzen und Tiere. Unterlassen Sie das Pflücken, Ausgraben oder Beschädigen von Pflanzen. Das Feuermachen ist nur an eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Im Wald herrscht bis Oktober Rauchverbot. Führen Sie Ihren Hund auch außerhalb des baurechtlichen Innenbereiches an der Leine. Frei laufende Hunde können Wildtiere gefährden. Für hier entstandene Schäden haften die Hundehalter. Und zuletzt natürlich: Müll gehört nicht in die Natur. Nehmen Sie Ihre Abfälle deshalb bitte mit nach Hause.

 

Vielen Dank für Ihre Beachtung

Gemeinde Feldberg

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