[Amtlicher Beitrag] Attraktive Fördermittel für Feldberg: Das ELR-Jahresprogramm 2027 ist ausgeschrieben
Ob Modernisierung im Altbestand, Sicherung von Dorfläden und Arztpraxen oder Unterstützung für das lokale Gewerbe: Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg bietet auch in dieser neuen Förderrunde finanzielle Zuschüsse für zukunftsweisende Projekte in unserer Gemeinde.
Ziel des Programms ist es, die Ortskerne zu beleben, Wohnraum zu aktivieren und die dezentrale Wirtschaftstruktur am Höchsten zu stärken.
Die Förderschwerpunkte im Überblick
- Innenentwicklung & Wohnen: Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum. Gefördert werden die Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen, umfassende Modernisierungen (auch in den Siedlungsgebieten der 1960er und 70er Jahre) sowie Nachverdichtungen. Wichtig: Der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Grundversorgung: Unterstützt werden Investitionen in kleine Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die die Nahversorgung sichern – wie Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Dorfgaststätten sowie Ärzte und gesundheitsbezogene Angebote.
- Arbeiten: Kleine und mittlere Unternehmen (unter 100 Mitarbeitende) können Zuschüsse für investitive Vorhaben erhalten. Prioritär gefördert werden die Nutzung von Bestandsgebäuden, Gewerbebrachen sowie moderne Arbeitsformen wie Co-Working-Spaces.
Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Der Klima-Bonus
Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) wird im Programmjahr 2027 noch stärker belohnt: Werden diese Materialien für die wesentliche Tragwerkskonstruktion genutzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Zudem gilt: Neubauprojekte (mit Ausnahme der Grundversorgung) sind im ELR-Programm künftig nur noch dann förderfähig, wenn sie überwiegend auf nachwachsenden Rohstoffen basieren. Durch angepasste EU-Vorgaben wurden zudem die maximalen Förderhöchstbeträge auf bis zu 300.000 Euro angehoben.
Der Weg zu Ihrer Förderung: Ablauf und Einreichungsfrist
Das landesweite ELR-Auswahlverfahren ist strukturell mehrstufig aufgebaut: Private und gewerbliche Vorhaben können nicht direkt beim Land eingereicht werden, sondern werden immer über die jeweilige Gemeinde beantragt.
Um eine hohe Erfolgsquote für die Feldberger Projekte zu erzielen, durchlaufen alle eingehenden Anträge im Vorfeld eine sorgfältige fachliche und rechtliche Prüfung durch die Gemeindeverwaltung. Zudem ist die vom Land geforderte Priorisierung der Projekte durch den Gemeinderat ein fester und notwendiger Bestandteil des offiziellen Verfahrens, bevor der finale kommunale Gesamtaufnahmeantrag geschnürt wird.
Damit wir Ihr Vorhaben vollumfänglich prüfen, mit Ihnen abstimmen und formgerecht in das Gesamtpaket der Gemeinde aufnehmen können, bitten wir um die Einreichung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens Montag, 31. August 2026 im Rathaus. Für Fragen zum Verfahren und zur Einreichung steht Ihnen Alexander Rühle aus dem Hauptamt per E-Mail unter alexander.ruehle@feldberg.org gerne zur Verfügung.
Beratung und Antragstellung
Da nur Projekte aufgenommen werden können, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2027 beginnt und die vor der Programmentscheidung noch nicht begonnen wurden, wird eine frühzeitige Abstimmung dringend empfohlen.
Alle aktuellen Formulare, Richtlinien und detaillierten Fördersätze finden Sie direkt auf den Seiten des Regierungspräsidiums:
🔗 Hier geht es zu den offiziellen ELR-Informationen des Regierungspräsidiums
