Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen Daten von Altersjubilaren ab dem 75. Geburtstag und danach jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden (d.h. 75 Jahre, 80 Jahre, 85 Jahre, 90 Jahre, 95 Jahre…
Ort: Regionalverband Südlicher Oberrhein
Amtliche Meldung
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